des aargauischen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung ["KVGG"]). Das massgebende Einkommen besteht aus dem bereinigten steuerbaren Einkommen, zuzüglich einem Fünftel des steuerbaren Vermögens des massgebenden Steuerjahres, abzüglich eines Einkommensabzugs (§ 6 Abs. 2 KVGG). Für das Bezugsjahr 2022 betragen die Richtprämien für Erwachsene Fr. 4'830.00 und für Kinder Fr. 1'110.00, der Einkommensabzug für Alleinstehende mit Kind Fr. 12'000.00 und der Einkommenssatz beträgt 17 % (Anhang 1 der Verordnung zum KVGG ["V KVGG"]).