Hinsichtlich der Phase vom 1. August 2022 bis 31. Dezember 2022 reduzierten sich mit Eintritt von A. in die Schulpflicht und den Besuch des Kindergartens die ausserfamiliären Betreuungskosten. Es werde von einer Halbierung der Kosten bei der Tagesmutter ausgegangen, auf Fr. 350.00. Die Kosten für die Betreuung durch die Grossmutter blieben mit Fr. 200.00 bestehen. Es resultierten damit Fr. 550.00 monatlich für die Kinderbetreuung. Ob sich allenfalls eine Änderung bei den Kosten ergebe, weil tatsächlich ein Au-Pair die Betreuung übernehme, bleibe dahingestellt (angefochtener Entscheid E. 3.8.6).