Diese Aktivität sei bis September 2021 weder den Aufstellungen von G. noch denjenigen von H. regelmässig zu entnehmen, weil beide immer wieder auch Betreuungszeit am Freitag in Rechnung gestellt hätten (abgesehen von Ferien: 13. August 2021, 3., 17. September 2021, 12., 19. November 2021, 3., 10. Dezember 2021). Es sei anzumerken, dass der Vater die Kinderbetreuung nicht von den Steuern abgezogen habe. Es dränge sich eine vereinfachte Berechnung für das Jahr 2021 auf. Unter Berücksichtigung von 220 Arbeitstagen im Jahr, ergäben sich im Jahr 2021 durchschnittlich 18.33 zu betreuende Tage pro Monat à 6 Stunden, gerundet 110 Stunden pro Monat.