Gemäss den SchKG-Richtlinien umfasst der Grundbetrag Auslagen für Nahrung, Kleidung, Wäsche, einschliesslich deren Instandhaltung, Körperund Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. und beträgt für einen alleinstehenden Schuldner Fr. 1'200.00, für einen alleinstehenden Schuldner in Haushaltsgemeinschaft mit erwachsenen Personen Fr. 1'100.00 und für ein Ehepaar oder eine dauernde Hausgemeinschaft bildende erwachsene Personen Fr. 1'700.00 (vgl. Ziff. I SchKG- Richtlinien). - 10 -