2. Die Verfügung des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 05.12.2022 betreffend Festsetzung der Parteikosten für den unentgeltlichen Rechtsbeistand des Gesuchstellers sei aufzuheben und die Parteikosten seien neu auf CHF 8'316.90, eventualiter auf CHF 5'887.75 festzusetzen. Eventualiter sei die Sache an die erste Instanz zurückzuweisen, um die Festsetzung der Parteikosten des unentgeltlichen Rechtsbeistands bzw. die Abweichung von der eingereichten Kostennote des unentgeltlichen Rechtsbeistands des Gesuchstellers zu begründen.