Fr. 2'577.00 vom 01.01.2023 bis 31.07.2023 (nur Barunterhalt, das Manko Barunterhalt beläuft sich auf Fr. 56.80) Fr. 2'451.00 ab 01.08.2023 (nur Barunterhalt, das Manko Barunterhalt beläuft sich auf Fr. 182.80) zuzüglich allfällige bezogene Kinder- und Ausbildungszulagen zu bezahlen. Es wird festgestellt, dass zurzeit der Vater die Zulagen bezieht.' -6-