2. Der Beklagten sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei der Unterzeichnende als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 7.7 % MwSt) zulasten des Klägers."