5. Dem Kläger 2 sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihm in der Person des unterzeichnenden Rechtsanwalts ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beklagten." -3- 2.2. Am 2. Juli 2021 verfügte das Bezirksgerichtspräsidium Laufenburg: