" 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, an die Kosten des Unterhalts des Klägers 1 rückwirkend ab 01.04.2020 und für die Dauer des Verfahrens, monatlich vorschüssig, ab Verfall zu 5% verzinsliche, Unterhaltsbeiträge von mindestens CHF 3'423.00, zzgl. allfällig bezogener Kinder-, Ausbildungsoder Familienzulagen, zu bezahlen. Die Unterhaltsbeiträge seien an den Kläger 2 zahlbar. Rektifikationen und die endgültige Bezifferung der Unterhaltsbeiträge im Anschluss an das Beweisverfahren bleiben vorbehalten.