Gegenstand Vorsorgliche Massnahmen (Minderjährigenunterhalt) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Kläger wurde am tt.mm. 2018 geboren. Seine Eltern, B. (gesetzlicher Vertreter des Klägers) und die Beklagte, sind nicht verheiratet und leben getrennt. Der Kläger steht unter der Obhut seines Vaters. 1.2. Mit Klage vom 30. Juni 2021 verlangte der Kläger von der Beklagten Minderjährigenunterhalt (Verfahren VF.2021.7). 2. 2.1. Gleichentags stellte der Kläger beim Bezirksgerichtspräsidium Laufenburg folgende Rechtsbegehren: