2. Das Gesuch der Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutheissen, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist, und lic. iur. Stephan Hinz, Rechtsanwalt, Baden, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. - 10 - 3. Das Gesuch des Klägers um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 4. Die obergerichtlichen Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 werden dem Kläger auferlegt.