3.2. Demgegenüber beziffert der Kläger sein monatliches Nettoeinkommen in der Berufung auf Fr. 5'251.00 (Berufung S. 7, auf derselben Seite wohl versehentlich auch mit Fr. 5'271.00 angegeben). Sein Existenzminimum inkl. Steuern beträgt gemäss der Berechnung des Klägers Fr. 3'737.10 (Grundbetrag Fr. 524.00; Wohnkosten Fr. 712.00; Krankenkasse Fr. 203.60; keine Prämienverbilligung; Arbeitswegkosten Fr. 217.50; Steuern Fr. 1'000.00; Wohnkosten Schweiz/Q. Fr. 1'080.00) (Berufung S. 8 ff.).