1. 1.1. Die Ehe der Parteien wurde mit Scheidungsurteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 3. November 2020 geschieden. Der Kläger wurde verpflichtet, der Beklagten monatlich an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder C. und D., geboren am tt.mm. 2014, ab Rechtskraft bis 31. Oktober 2024 je Fr. 1'089.00, ab 1. November 2024 bis 31. Juli 2027 je Fr. 1'202.00, ab 1. August 2027 bis 31. Oktober 2030 je Fr. 897.00 und ab 1. November 2030 bis zum Abschluss der Erstausbildung je Fr. 887.00, jeweils zuzüglich allfällig bezogener Kinder- und Ausbildungszulagen, zu bezahlen.