1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung werden die Dispositiv-Ziffern 5 und 6./6.1. und 6./6.2. des Entscheids des Gerichtpräsidiums Rheinfelden vom 14. Januar 2022 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: 5. Der Gesuchsgegner wird bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtet, der Gesuchstellerin mittels regelmässiger Drogentests oder verkehrsmedizinischer Begutachtung zu belegen, dass bei ihm keine Drogenabhängigkeit vorliegt. 6. 6.1. Der Vater hat das Recht, seine Kinder  C., geb. tt.mm. 2012  D., geb. tt.mm. 2015  E., geb. tt.mm. 2020 wie folgt zu sich auf Besuch zu nehmen: