Es bestehe die Gefahr einer Entfremdung, wenn er ihn nur alle zwei Wochen für wenige Stunden am Wochenende sehe. Das Abholen von E. am Samstagabend bringe ausserdem D. in eine Konfliktsituation, was schädlich für ihn sei. Sodann sei das Ferienrecht von drei Wochen pro Jahr auch für E. zu gewähren, es seien keine objektiven Gründe ersichtlich, weshalb E. in den Ferien von den Geschwistern getrennt werden sollte.