In einem Eheschutzverfahren werden zwar nur vorübergehende und nicht auf Dauer angelegte Anordnungen getroffen. Trotzdem erscheint die im vorinstanzlichen Entscheid angeordnete unbefristete Verpflichtung mit Blick auf den vom Beklagten mit Eingabe vom 11. März 2022 eingereichten Prüfbericht des Kantonsspitals Aarau vom 25. Januar 2022 als unverhältnismässig. Der Antrag des Beklagte ist daher gutzuheissen und der Beklagte ist zu verpflichten, sich bis Ende 2022 regelmässigen Drogentests (oder verkehrsmedizinischen Begutachtungen) zu unterziehen, um glaubhaft zu machen, dass er keine Drogen mehr konsumiert.