Der Beklagte arbeite noch zu 100% als Baumaschinenführer, er habe aber die Absicht und die Möglichkeit, seine Stelle zu wechseln und eine 50%-Erwerbstätigkeit in der G.-GmbH, dem Betrieb seiner Eltern, zu einem zugesicherten Bruttolohn von monatlich Fr. 4'225.00 anzunehmen. Dies ermögliche es der Klägerin, ebenfalls eine Teilzeitstelle aufzunehmen; es sei allgemein bekannt, dass in der Schweiz ein Lehrermangel herrsche und Lehrer auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen hätten. Als ausgebildete Kindergärtnerin sei ein Nettoeinkommen von Fr. 8'000.00 pro Monat realistisch. Die Kinder seien in Q. aufgewachsen und fühlten sich sehr wohl.