Die in der angeordneten Blut- und Urinanalyse festgestellten Blutwerte hätten gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 25. Juni 2021 einen regelmässigen bzw. gewohnheitsmässigen Cannabis-Konsum und einen vorgängigen Konsum von Kokain nachgewiesen und es bestehe die Gefahr einer Betäubungsmittelsucht. Angesichts dieser Ausführungen und der Negierungen bzw. Verharmlosungen des Beklagten im vorliegenden Verfahren sei die Sorge der Klägerin bezüglich eines allfälligen Drogenproblems des Beklagten nachvollziehbar.