Verfahrensanträge: 1. Es seien die Akten der Vorinstanz beizuziehen. 2. Es sei zur Ermittlung des Kindeswohls ein kinderpsychologisches Gutachten gerichtlich einzuholen und es seien die Kinder C. und D. in angemessener Weise durch eine Fachperson anzuhören. 3. Es sei der Berufungsbeklagten vorsorglich den per Schulwechsel im Jahr 2022 geplanten Umzug in die Innerschweiz unter Androhung von Strafe im Widerholungsfall nach Art. 292 StGB bis auf Weiteres zu untersagen. 4. Es sei der vorliegenden Berufung die aufschiebende Wirkung zu erteilen."