Es fehlen pro Kind vom 16. September 2021 bis 30. Juni 2022 Fr. 574.00, vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Fr. 424.00 und ab 1. November 2022 Fr. 490.50 zur Deckung des gebührenden Unterhaltes. 7.3. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, einen Beitrag an den persönlichen Unterhalt der Gesuchstellerin zu bezahlen. 8. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 6 stützen sich auf folgende Einkommen und Vermögen: Einkommen Gesuchsgegner (monatlich netto, inkl. 13. Monatslohn, exklusiv Kinderzulagen): Fr. 6'500.00 Einkommen Gesuchstellerin: Fr. 0