5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin mittels regelmässiger Drogentests oder verkehrsmedizinischer Begutachtung zu belegen, dass bei ihm keine Drogenabhängigkeit vorliegt. 6. 6.1. Der Vater hat das Recht, seine Kinder  C., geb. tt.mm. 2012  D., geb. tt.mm. 2015  E., geb. tt.mm. 2020 wie folgt zu sich auf Besuch zu nehmen: -8- Bis zu einem allfälligen Wegzug der Gesuchstellerin in die Innerschweiz: jedes zweite Wochenende von Samstag, 09.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr, wobei für E. vorderhand die Übernachtung ausgeschlossen ist.