12. Sofern der Gesuchsgegner mehr oder anderes verlangt, seien seine Begehren abzuweisen." -7- Der Beklagten hielt in der Duplik an seinen in der Klageantwort gestellten Rechtsbegehren fest. Anschliessend wurden die Parteien befragt. In ihren danach erstatteten Schlussvorträgen hielten sie an den bisher gestellten Rechtsbegehren fest. 2.7. Am 20. Dezember 2021 wurde das Kind C. angehört. 2.8. Am 14. Januar 2022 fällte der Gerichtspräsident von Rheinfelden den folgenden Entscheid