11. Es sei die Gütertrennung anzuordnen. 12. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten der Gesuchstellerin; eventualiter sei dem Gesuchsgegner die unentgeltliche Rechtspflege mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu gewähren." 2.4. Mit Verfügung vom 31. Juli 2021 wurde u.a. der zweite Absatz von Ziffer 2.4 der Verfügung vom 1. Juli 2021 superprovisorisch aufgehoben.