5. Es sei die Obhut über die Kinder C., geb. tt.mm.12, D., geb. tt.mm.15, und E., geb. tt.mm.20, bis 31. Dezember 2021 der Gesuchstellerin zuzuweisen. Ab 1. Januar 2022 sei die Obhut beiden Elternteilen geteilt zuzuweisen. 6. Es sei dem Gesuchsgegner bis 31. Dezember 2021 das Recht einzuräumen die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 19.30 Uhr, sowie nach bilateraler Absprache zwei Abende pro Woche zu sich zu Besuch zu nehmen und mit ihnen pro Jahr drei Wochen Ferien zu verbringen.