" 1. Es sei die superprovisorische Verfügung vom 1. Juli 2021 aufzuheben. 2. Es sei das Gesuch der Gesuchstellerin vollumfänglich abzuweisen. 3. Es sei den Ehegatten das Getrenntleben zu bewilligen und festzuhalten, dass sie seit dem 1. April 2021 getrennt leben. 4. Es sei die eheliche Mietwohnung an der [...] in Q. der Gesuchstellerin zur Nutzung zuzuweisen und der Gesuchsgegner gerichtlich aus dem Mietvertrag zu entlassen. -5-