2.6. Die Familienwohnung an der [...],Q., wird per sofort für die Dauer des Getrenntlebens der Gesuchstellerin/Ehefrau (zusammen mit den Kindern) zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Der Ehemann wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehenden superprovisorischen Anordnungen nach Eingang der Stellungnahme (vergleiche Ziffer 1 vorstehend) beziehungsweise spätestens im Anschluss an die Verhandlung überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst werden. 3. Die Gesuchstellerin ist einstweilen von der Leistung eines Gerichtskosten-vor- schusses entbunden." 2.3. Mit Klageantwort vom 19. Juli 2021 beantragte der Beklagte: