Der Gesuchsgegner hat an den jeweiligen Tagen mit Übernachtung der Kinder bei ihm der Gesuchstellerin vorgängig eine zweite erwachsene Betreuungsperson zu nennen oder einen negativen Drogentest vorzuweisen. 2.5. Der Gesuchsgegner/Ehemann wird verpflichtet, seine Drogenabstinenz gegenüber der Gesuchstellerin/Ehefrau mittels regelmässiger ärztlicher Kontrollberichte zu bestätigen (gleiche Berichte, die für die Wiedererlangung des Führerausweises der entsprechenden Behörde vorzulegen sind).