10.1. Die Begehren gemäss Ziff. 1 (Trennung), 2 (Zuweisung Wohnung), 3 (Obhut) und 8 (ärztliche Kontrollberichte) seien ohne Anhörung des Gesuchsgegners vorläufig zu verfügen. 10.2. Dem Vater sei ohne Anhörung ein Kontaktrecht gemäss explizitem Plan (Beilage 4) zu gewähren, wobei der Gesuchsgegner zu verpflichten ist, an den jeweiligen Tagen mit Übernachtung der Kinder bei ihm eine zweite erwachsene Person als Betreuungsperson zu nennen oder einen negativen Drogentest vorzuweisen.