7. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, bei entsprechender Leistungsfähigkeit einen Prozesskostenvorschuss an die Gesuchstellerin in Höhe von mindestens CHF 6'000.00 zu bezahlen, eventualiter sei der Gesuchstellerin die ungeteilte unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnete Rechtsanwältin sei als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 8. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, seine Drogenabstinenz gegenüber der Gesuchstellerin mittels regelmässiger ärztlicher Kontrollberichte zu bestätigen. 9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge 10. Superprovisorische Anträge