2. 2.1. Mit Klage vom 30. Juni 2021 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Rheinfelden die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Den Parteien sei das Getrenntleben zu bewilligen und es sei festzustellen, dass sie seit dem 1. Juni 2021 getrennt leben. 2. Die eheliche Mietwohnung an der [...] in Q. sei der Gesuchstellerin zur Nutzung zuzuweisen. 3. Die Obhut der Kinder C., geb. tt.mm. 2012, D., geb. tt.mm. 2015, und E., geb. tt.mm.jjjj sei der Mutter zuzuweisen. 3. Dem Vater sei ein gerichtsübliches Kontaktrecht zuzuweisen, wobei auf die Bedürfnisse des Kleinkindes besonders Rücksicht genommen werden muss.