" 1. Die Ordnungsbussenverfügung der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg vom 1. Dezember 2022 (Ml.2022.96) sei aufzuheben. -3- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten des Staats." 3.2. Mit unaufgefordert eingereichter Stellungnahme vom 20. Dezember 2022 ersuchte die Schlichtungsbehörde um Abweisung der Beschwerde. Das Obergericht zieht in Erwägung: