1. Die B. GmbH als Mieterin (nachfolgend: Klägerin) reichte am 28. September 2022 bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg (nachfolgend: Schlichtungsbehörde) ein Schlichtungsgesuch gegen den Beschwerdeführer als Vermieter ein und machte diverse Ansprüche aus Mietvertrag geltend. 2. 2.1. Die Parteien wurden von der Schlichtungsbehörde am 27. Oktober 2022 auf den 1. Dezember 2022, 15:00 Uhr, zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen.