2.3.2. Der Beklagte ist seit dem 18. Februar 2019 als Inhaber des Einzelunternehmens "D." mit folgendem Zweck im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen: "Betrieb einer Garage, Durchführung von Transporten sowie Handel mit Autos". Am 12. Januar 2023 erfolgte überdies seine Eintragung als Inhaber des Einzelunternehmens "E." mit dem Zweck "Betrieb einer Garage, Ausführen von Carrosserie- und Spenglerarbeiten, Durchführung von Transporten sowie Handel mit Autos". In der Beschwerde erklärte der Beklagte, es lägen vergleichsweise nur noch geringe Schulden vor.