2. Es sei der Konkurs über den Beschwerdeführer aufzuheben. 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts wies das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 23. Dezember 2022 ab. 3.3. Die Klägerin erstattete am 12. Januar 2023 die Beschwerdeantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: