2. 2.1. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 25. August 2022 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 8. Dezember 2022: " 1. Über C., […] wird mit Wirkung ab 8. Dezember 2022, 10:30 Uhr, der Konkurs eröffnet.