1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamts Q. (Zahlungsbefehl vom 21. Juli 2022) für die Forderung von Fr. 475.70 und das Pfandrecht auf dem Gebäude [...] für den Betrag von Fr. 475.70 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 120.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin in der gleichen Höhe verrechnet, sodass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 120.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.