1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamts Q. (Zahlungsbefehl vom 21. Juli 2022) für die Forderung von Fr. 1'256.55 und das Pfandrecht auf dem Gebäude [...] für den Betrag von Fr. 1'256.55 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 250.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin in der gleichen Höhe -8- verrechnet, sodass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 250.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.