2. 2.1. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2022 (Postaufgabe) ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 1'326.95 nebst Zins zu 5 % seit 1. April 2022 sowie für Fr. 83.30 Betreibungskosten und für das Pfandrecht auf dem Gebäude [...], unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Die Beklagte erstattete keine Stellungnahme. 2.3. Das Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts, erkannte mit Entscheid vom 25. November 2022: " 1. Das Rechtsöffnungsgesuch wird abgewiesen.