2.2. 2.2.1. Der Beklagte bringt weiter vor, der rechtliche Vertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Mathias Merki, sei nicht gesetzeskonform bevollmächtigt worden. Eine gesetzeskonforme Spezialvollmacht müsse bei Einleitung der ersten Massnahme vorliegen, in diesem Fall beim Betreibungsbegehren, und könne nicht nachträglich oder mündlich nachgereicht werden.