2.3. In der Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 führte die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm aus, gemäss Sendungsverfolgungsnummer […] habe die Klägerin am Montag, 31. Oktober 2022, eine Klage beim Präsidium des Zivilgerichts Kulm eingereicht und die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts beantragt. In der Folge sei ein entsprechendes Verfahren unter der Verfahrensnummer VZ.2022.17 eröffnet worden, bei welchem derzeit die Frist zur Klageantwort laufe.