2.2. Mit Berufung bringt die Klägerin vor, es sei nicht korrekt und werde bestritten, dass innert Frist weder Klage auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts eingegangen noch mitgeteilt worden sei, dass rechtzeitig andernorts Klage erhoben worden sei. Das Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm habe am 3. November 2022 bestätigt, dass die Klage um definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts eingegangen sei und habe die Parteien über das weitere Verfahren informiert.