die mit Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Kulm vom 25. Juli 2022 beschlossene Ziffer 3 3. Über die Tragung der Entscheidgebühr von Fr. 1'300.00 und über die Verlegung der Parteikosten wird im Prozess betreffend definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts oder in einem separaten Kostenentscheid befunden. hat damit wieder Geltung. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten des Staates." 3.2. Die Vorinstanz erstattete am 8. Dezember 2022, vorab per Mail, eine Stellungnahme.