Sie werden mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 1'300.00 verrechnet, sodass die Gesuchstellerin der Gerichtskasse Kulm noch Fr. 350.00 zu bezahlen hat. -3- 3. Eine Parteientschädigung ist nicht geschuldet." 3. 3.1. Gegen den Entscheid vom 22. November 2022 erhob die Klägerin fristgerecht am 5. Dezember 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit folgenden Anträgen: "1. Es sei der Entscheid vom 22. November 2022 im Verfahren SZ.2022.50 aufzuheben,