"1. Das Grundbuchamt Q. wird angewiesen, die mit Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Kulm vom 25. Juli 2022 angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück der Gesuchsgegner, […], mit einer Pfandsumme von Fr. 31'681.39 nebst Zins zu 5% seit 15. März 2022 zu löschen. 2. Die Gerichtskosten gemäss Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Kulm vom 25. Juli 2022 von Fr. 1'300.00 sowie die Gerichtskosten für den vorliegenden Entscheid von Fr. 350.00 (inkl. Kosten der Löschung von Fr. 40.00), total Fr. 1'650.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt.