3. Über die Tragung der Entscheidgebühr von Fr. 1'300.00 und über die Verlegung der Parteikosten wird im Prozess betreffend definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts oder in einem separaten Kostenentscheid befunden." Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 2. Das Präsidium des Bezirksgerichts Kulm erliess am 22. November 2022 folgenden Entscheid: