5.2. Das Gesuch der Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das erst- und das zweitinstanzliche Verfahren wird abgewiesen. 5.3. Die diesbezüglichen Verfahren sind kostenlos (Art. 119 Abs. 6 ZPO). Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen Entscheide, die das Verfahren abschliessen, kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. In vermögensrechtlichen - 18 -