Sie arbeite in einem 80 %-Pen- sum bei E. SA in U. und verdiene dort, inkl. 13. Monatslohn, rund Fr. 2'845.00. Zusätzlich arbeite sie täglich zwei Stunden bei der F. AG als Reinigungskraft in der G. in V., wo sie durchschnittlich netto Fr. 895.00 pro Monat verdiene. Zur Arbeit gehe sie mit dem Zug, weshalb sie jeweils ein Monats-GA für Fr. 350.00 löse. Insgesamt arbeite sie 100 %, womit ihr praxisgemäss Fr. 220.00 für die auswärtige Verpflegung einzurechnen seien. Bei einem steuerbaren Einkommen von rund Fr. 40'000.00 beliefen sich ihre "mutmasslichen Steuern (Tarif A)" auf rund Fr. 335.00 pro Monat. Über nennenswertes Vermögen verfüge sie nicht (Berufung, S. 11 ff.).