Einkommen Fr. 3'740.00). Sie habe bis im November 2022 zusammen mit ihren beiden Söhnen in einer 4.5-Zimmerwohnung in S. gewohnt. Da beide Söhne weggezogen seien, wohne sie zwar seit Dezember 2022 mit ihrem älteren Sohn in "T.", wo sie sich hälftig an der Miete von Fr. 1'500.00 beteilige. Da es aber nur eine Übergangslösung sei, bis sie eine Wohnung in der Umgebung von S. gefunden habe, seien ihr angemessene Wohnkosten von Fr. 1'200.00 sowie der Grundbetrag für eine alleinstehende Person einzusetzen. Sie arbeite in einem 80 %-Pen- sum bei E. SA in U. und verdiene dort, inkl. 13. Monatslohn, rund Fr. 2'845.00.