4. Die Parteikosten seien wettzuschlagen. 4. Der Gesuchsgegnerin sei für das vorliegende Verfahren vor Obergericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnende als deren unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten des Gesuchstellers."