2. Der Gesuchsgegnerin sei (für das vorinstanzliche Verfahren) die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnende als deren unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 3. Die Gerichtskosten seien dem Gesuchsteller aufzuerlegen. 4. Der Gesuchsteller hat die Parteikosten der Gesuchsgegnerin zu ersetzen und hat seine eigenen Parteikosten selber zu tragen. 3. Subeventualiter sei das [angefochtene] Urteil […] aufzuheben und wie folgt neu zu entscheiden: